­Schmerzensgeld nach Tod durch Verkehrs­un­fall naher Angehöriger

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Bei der Beurteilung der Frage, ob psychische Beeinträchtigungen infolge des Unfalltodes naher Angehöriger eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 I BGB darstellen, kommt nach Ansicht des BGH dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, ob die Beeinträchtigungen auf die direkte Beteiligung des "Schockgeschädigten" an dem Unfall oder das Miterleben des Unfalls zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt einer Unfallnachricht ausgelöst worden sind.

Anm. RA Fackler:
Viel umfangreicher und höher sind beim Unfalltod naher Angehöriger regelmäßig Unterhaltsschäden und Haushaltsführungsschäden, die unbedingt verfolgt werden sollten.

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