Vorsicht Renter und Pensionäre bei Scheidungsverfahren!

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Mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde im Jahre 2009 das früher geltende sogenannte Rentner- bzw. Pensionistenprivileg abgeschafft. Seit dem 01.09.2009 werden damit laufende Anrechte des ausgleichsflichtigen Ehegatten grundsätzlich unmittelbar mit Rechtskraft der Versorungsausleichsentscheidung gekürzt. Es spielt dabei keine Rolle, ob er Ausgleichsberechtigte von den erhaltenen Anrechten überhaupt schon profitiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2014 - BvR 1485/12 - klargestellt, dass die Abschaffung des Pensionistenprivilegs - und damit auch das Rentnerprivilegs - verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

Grundsätzlich sollten betroffene Eheleute schon bei der Vorbereitung des Scheidungsverfahrens dies im Auge behalten und eine mögliche Scheidungsvereinbarung zur Vermeidung von Schaden bezüglich des Versorgungsausgleichs prüfen und ggf.abschließen.

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