Familienrecht - Schwerpunkt Scheidung

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Scheidung und Ihren speziellen Fragestellungen weiter.

Ehescheidung

Die Ehescheidung durch das Familiengericht setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Dies erfordert zunächst den Ablauf des Trennungsjahres. Im Trennungsjahr stellen sich bereits wichtige Fragen, wie z.B. bezüglich des Unterhalts, des Einkommens, der Vermögenssituation zum Trennungszeitpunkt, dem Aufenthalt oder Umgang mit den Kindern.

Ihr Familienanwalt unterstützt Sie bei der Klärung derartiger Rechtsfragen und steht Ihnen als begleitender Berater bei einer Scheidung zur Verfügung.

 

Erstes Mandantengespräch bei einer Scheidung

Rechtsanwalt Robert Fackler nimmt sich für Sie Zeit, um eine systematische und möglichst vollständige Aufnahme der erforderlichen Informationen durchzuführen. Das erste Mandantengespräch dient insbesondere dazu, bei einer Scheidung dem Mandanten das Gefühl der Sicherheit zu geben und sein Vertrauen zu gewinnen. Wir achten darauf, in welcher psychischen Verfassung sich der Mandant bei einer Scheidung befindet und besprechen in rechtlicher Hinsicht, ob überhaupt ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden kann. Zudem klären wir Sie über die Konsequenzen auf, die mit der Einreichung eines Scheidungsantrags verbunden sind.

Eine gemeinsame Beratung beider Eheleute mit dem Ziel einer einvernehmlichen Scheidung ist grundsätzlich möglich, eine gemeinsame Vertretung im Scheidungsverfahren jedoch nicht.

Einvernehmliche Ehescheidung

Eine einvernehmliche Scheidung kann nach einjähriger Trennungszeit erfolgen. Die Zustimmung zum Scheidungsantrag kann ohne Rechtsanwalt erfolgen. Ein Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr nicht.

Ablauf einer Ehescheidung

Das Scheidungsverfahren muss durch einen Rechtsanwalt bei Gericht beantragt werden. Der Antrag kann ca. 10 Monate nach der Trennung der Ehegatten eingereicht werden. Außerdem kann neben der eigentlichen Scheidung auch die Klärung der Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge) erfolgen. Diese Klärung kann entweder durch die Protokollierung einer Vereinbarung oder durch eine Entscheidung des Gerichts erzielt werden. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu. Nach Klärung der Rentenanwartschaften beraumt das Gericht einen Scheidungstermin an. Die Ehegatten werden vom Gericht zum Scheitern der Ehe angehört, eventuelle Vereinbarungen können protokolliert und die Scheidung kann ausgesprochen werden.

Um eine langwierige Scheidung zu vermeiden, ist die frühzeitige Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Familienanwalt erforderlich. Rechtsanwalt Robert Fackler steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.