Die Erbschaftssteuer im Erbrecht

Welche Aspekte muss ich im Falle eines Erbes bzgl. der Erbschaftssteuer beachten?

Taschenrechner zur Berechnung Erbschaftsteuer im Erbrecht
Berechnung Erbschaftssteuer © Kelly Sikkema für Unsplash

Wie hoch ist mein Freibetrag der Erbschaftssteuer?

Entscheidend für die Höhe des Freibetrags ist das Verwandtschaftsverhältnis. Einige Beispiele:

- Ehegatte: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 € (400.000 € wenn Eltern verstorben)
- Eltern: 100.000 €
- Übrige: 20.000 €

Besondere Freibeträge können bei der Erbschaftssteuer z.B. für eine selbstgenutzte Immobilie, Betriebsvermögen und von Pflegepersonen geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe des Erbschaftssteuersatzes hängt ebenfalls vom Grad der Verwandtschaft ab, aber auch von der Höhe der Erbschaft nach Abzug des geltenden Freibetrages. Der Erbschaftssteuersatz beträgt etwa bei Kindern oder Ehepartnern 7 % bei geringen zu versteuernden Beträgen und erhöht sich für diese bei großen Erbschaften bis zu 30 %. Ist der Erbe nicht oder nur entfernt verwandt liegen die Sätze zwischen 30 % und 50 %.

Kann ich vermeiden, dass meine Erben Erbschaftssteuer zahlen müssen?

Selbstverständlich gilt die Erbschaftssteuer für jedermann. Durch gezielte Gestaltung des Nachlasses lässt sich eine Steuerschuld des Erben aber verringern oder auch ganz vermeiden.

Bei Ehepartnern sollte ein Testament bei größeren Vermögen nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass bereits beim ersten Erbfall ein Teil des Vermögens den Kindern zufällt, damit diese ihren Freibetrag bei beiden Elternteilen ausschöpfen können und nicht nur bei Versterben des länger lebenden.

Unter Umständen macht auch eine rechtzeitige lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten zur Vermeidung der Erbschaftssteuer Sinn, da der Erbschaftssteuerfreibetrag und der Freibetrag bei Schenkungen identisch ist und alle 10 Jahre in voller Höhe ausgeschöpft werden kann.

 

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