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Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Erbrecht - Schwerpunkt Testamentsgestaltung

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung Ihres letzten Willens, damit die getroffene Regelung Ihres Nachlasses auch im Ernstfall Bestand hat.

Häufig wird im Interesse, den eigenen Nachlass zu regeln, ein letzter Wille zu Papier gebracht, der dann im Ergebnis nicht das bewirkt, was der Verfügende regeln wollte. Nicht selten werden Formfehler gemacht oder unklare Formulierungen verwendet, die zur Anfechtbarkeit des Testaments oder zu Streitigkeiten unter den Erben führen.

Besonderen Wert legen wir bei der Gestaltung eines Testaments darauf, Ihre individuellen Wünsche bestmöglich umzusetzen und beraten Sie auch gerne über die Möglichkeiten der lebzeitigen Verfügungen, auch unter Berücksichtigung erschaftsteuerlicher Aspekte.

Gerne vertreten wir auch Erben bei Fragen über die Auslegung von Berliner Testamenten und Erbverträgen.